Code of Conduct - Verhaltenskodex

Allgemein
Als verantwortungsvolles Tourismusunternehmen und Reiseveranstalter liegt unser Fokus darauf, unseren Gästen, Mitarbeitern und Geschäftspartnern auf Augenhöhe zu begegnen und qualitativ hochwertige Reiseerlebnisse anzubieten. Unser Unternehmen setzt sich für Umweltschutz, ökologische und soziale Verantwortung ein.

Wir sind uns unserer Verantwortung gegenüber unseren Gästen, Mitarbeitern, Geschäftspartnern und der Umwelt bewusst und streben danach, einen positiven Beitrag zu leisten.

Dieser Verhaltenskodex dient als Leitfaden für ethisches Verhalten und die Einhaltung ethischer Grundwerte. World of Mountains fordert, dass alle Geschäftspartner (einschließlich Mitarbeiter, Gäste, Kooperationspartner, Lieferanten und Subunternehmer) diesen Verhaltenskodex respektieren und befolgen.

Von sämtlichen Partnern erwartet World of Mountains, dass sie sich an die geltenden internationalen, nationalen und lokalen Gesetze und Vorschriften, Branchenmindeststandards sowie alle relevanten gesetzlichen Anforderungen halten – abhängig von ihrer jeweiligen Bedeutung. Es obliegt den Partnern sicherzustellen, dass sie im Rahmen aller internationalen, nationalen und lokalen gesetzlichen und behördlichen Anforderungen sowie gültiger interner Konventionen und Standards handeln und diese einhalten.



1. Menschenrechte
Die Menschenrechte gemäß den Vereinten Nationen und die Arbeitsrechte gemäß der Internationalen Arbeitsorganisation sind fundamentale Rechte und Werte, die von sämtlichen Mitarbeitern und Partnern geachtet werden müssen. World of Mountains achtet darauf, die Einhaltung der Menschenrechte in sämtlichen Phasen der Wertschöpfungskette zu respektieren, zu fördern und zu unterstützen. Jegliche Verletzungen der Menschenrechte werden nicht toleriert.

1.2 Arbeitsbedingungen
Jeder Mitarbeiter wird mit Würde und Respekt behandelt, und diese Rechte erstrecken sich auch auf Drittunternehmen. Kein Mitarbeiter darf Aufgaben übernehmen, die aufgrund ihrer Natur oder der Umstände, unter denen sie ausgeführt werden, geeignet sind, die Gesundheit, Sicherheit oder Moral zu gefährden.

Es ist erforderlich, dass für alle eingestellten Mitarbeiter korrekte Visa- und Arbeitsdokumente vorliegen. Sowohl für direkt angestellte als auch für Vertragsarbeiter müssen schriftliche Verträge vorhanden sein, die die Beschäftigungsbedingungen in einer für den Arbeitnehmer verständlichen Sprache klar darlegen.

1.2 Löhne und Arbeitszeiten
Die Löhne, die vom Partner gezahlt werden, müssen den gesetzlichen Mindestlöhnen und/oder den Branchenstandards entsprechen oder diese übertreffen. Es sind keine rechtswidrigen oder unbefugten Lohnabzüge gestattet.

Die Arbeitszeiten der Mitarbeiter müssen im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen und/oder den Branchenstandards gehalten werden.

Den Arbeitnehmern wird der vereinbarte Jahres- und Krankheitsurlaub ohne jegliche nachteiligen Folgen gewährt. Im Falle einer Schwangerschaft erhalten Arbeitnehmerinnen ihren Mutterschaftsurlaub und andere zustehende Rechte.

1.3 Verbot von Zwangs- und unfreiwilliger Arbeit
Arbeit wird auf freiwilliger Basis geleistet. Der Arbeitnehmer hat das Recht, das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der festgelegten Kündigungsfrist zu beenden. Es ist untersagt, persönliche Dokumente und Besitztümer der Mitarbeiter zu beschlagnahmen. Die Mitarbeiter haben die Freiheit, den Arbeitsplatz am Ende einer Arbeitsschicht zu verlassen.

Die Vergütungen und Zusatzleistungen entsprechen oder übertreffen die Mindestanforderungen der nationalen und lokalen gesetzlichen Vorschriften oder folgen den auf nationaler Branchenebene geltenden Vergütungsrichtlinien. Wenn ein Dritter den Rekrutierungs- oder Einstellungsprozess unterstützt, muss dieser überwacht werden.

1.4 Verbot von Kinderarbeit
Kinderarbeit ist strikt untersagt. Das Mindestalter für die Beschäftigung darf in keinem Fall unter dem Alter liegen, das für den Abschluss der Schulpflicht erforderlich ist, und darf keinesfalls 16 Jahre unterschreiten.

1.5 Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch und Ausbeutung
Jegliche Formen von Gewalt, Zwang oder Missbrauch von Kindern sind absolut inakzeptabel. Um sexuelle Ausbeutung im Tourismus zu bekämpfen, sind Partner dazu verpflichtet, präventive Maßnahmen zu ergreifen und Verfahren sicherzustellen, die jegliche Form von Missbrauch verhindern. Jegliches verdächtige Verhalten muss vom Partner unverzüglich den örtlichen Behörden gemeldet werden.

1.6 Verfahren zur Nichtdiskriminierung
World of Mountains verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber jeglicher Form von Diskriminierung und Belästigung. Diese Richtlinie erstreckt sich auf Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, Stammeszugehörigkeit, sozialer Herkunft, Rasse, Kaste, Hautfarbe, Behinderung, Gewerkschaftszugehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, Herkunft, Religion, Schwangerschaft, sexueller Orientierung oder anderen persönlichen Merkmalen.

Der Partner wird sich bemühen, Beschäftigungsmöglichkeiten nach Möglichkeit auf indigene Bevölkerungsgruppen auszudehnen.

Es ist dem Partner untersagt, von den Arbeitnehmern Schwangerschaftstests zu verlangen, es sei denn, dies ist durch geltende Gesetze oder Vorschriften vorgeschrieben oder aus Gründen der Sicherheit am Arbeitsplatz erforderlich.

1.7 Vereinigungsfreiheit
Mitarbeiter sollen in der Lage sein, offen mit dem Management über die Arbeitsbedingungen zu kommunizieren, ohne Angst vor Repressalien jeglicher Art haben zu müssen. Arbeitnehmer haben das uneingeschränkte Recht, einer Gewerkschaft beizutreten und auch ein Vertretungsgremium zu ernennen sowie in dieses gewählt zu werden.

1.8 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Der Gesundheitsschutz, die Hygiene und die Sicherheit am Arbeitsplatz werden mindestens im Rahmen der nationalen Vorschriften gewährleistet und kontinuierlich verbessert, um das Arbeitsumfeld zu optimieren. Der Partner sorgt dafür, dass Notfallpläne vorhanden sind, regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden und die Mitarbeiter Zugang zu angemessenen Schulungen und Ausrüstung haben. World of Mountains toleriert keinerlei körperliche Misshandlung oder Bestrafung, einschließlich sexueller, psychologischer oder verbaler Belästigung oder jeglicher Form von Einschüchterung. Der Partner hat ein effektives Beschwerdeverfahren eingerichtet, über das Mitarbeiter Beschwerden vorbringen können und für Abhilfe gesorgt wird.

Der Partner gewährleistet seinen Mitarbeitern den Zugang zu sauberen und sanitären Einrichtungen, tragbarem Wasser sowie, falls erforderlich, sanitären Einrichtungen für die Lebensmittelzubereitung und -lagerung.

Es ist dem Partner untersagt, den Zugang des Mitarbeiters zur erforderlichen medizinischen Behandlung zu verzögern, zu behindern oder zu verweigern; er muss diesen Zugang unverzüglich bereitstellen, erleichtern oder genehmigen.

1.9 Zugang zu Informationen
Der Partner gewährleistet, dass seine Mitarbeiter problemlos auf relevante Informationen zu ihren Arbeitnehmerrechten und alle relevanten Informationen bezüglich ihres Beschäftigungsverhältnisses zugreifen können. Diese relevanten Informationen und Schulungen werden in einer für den Mitarbeiter verständlichen Sprache bereitgestellt.



2. Umwelt- und Sozialverantwortung
Der Partner ist mit der Nachhaltigkeitsstrategie von World of Mountains vertraut und unterstützt diese, indem er den Dialog fördert und Maßnahmen zur Reduzierung negativer Auswirkungen auf die Umwelt ergreift. Der Partner kommuniziert seine Handlungen aktiv mit seinen Mitarbeitern und Partnern.

2.1 Umweltverantwortung
World of Mountains erwartet von allen Geschäftspartnern, dass sie in Umweltangelegenheiten nach dem Vorsorgeprinzip handeln, Initiativen zur Steigerung der Umweltverantwortung ergreifen und die Entwicklung umweltfreundlicher Technologien und Konzepte vorantreiben. Der Partner setzt aktive Maßnahmen zur Minimierung negativer Auswirkungen um und trifft Vorkehrungen zum Schutz der biologischen Vielfalt.

Zusätzlich ermutigt der Partner aktiv die Stakeholder, entlang der Wertschöpfungskette Kunststoffe zu reduzieren.

Des Weiteren überwacht, kontrolliert, behandelt und ergreift der Partner Maßnahmen zur Reduzierung oder Beseitigung von Feststoffabfällen, Abwasser, umweltschädlichen Chemikalien und Luftemissionen gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften, einschließlich energiebedingter indirekter Luftemissionen. Diese Maßnahmen werden mit den Interessengruppen kommuniziert, um sie zu fördern.

2.2 Minimierung der Umweltbelastung
Bei sämtlichen Tätigkeiten sind Umweltbelastungen zu vermeiden, und die Umweltauswirkungen sollen auf ein Minimum begrenzt werden. World of Mountains erwartet von seinen Geschäftspartnern, dass sie sich aktiv für Energieeinsparung, Emissionsreduktion und Wassereffizienzmaßnahmen engagieren.

2.3 Tierrechte
Der Partner bietet keine Aktivitäten an, die nicht im Einklang mit den Tierschutzrechten stehen. Wildtierbeobachtungen, wie Kamel-, Delfin- und Walbeobachtungen, sowie Esel- und Lama-Trekking unterliegen strengen Vorschriften und gewährleisten minimale Auswirkungen auf die Tiere. Falls Tiere bei Aktivitäten oder Dienstleistungen des Partners beteiligt sind, stellt dieser sicher, dass die fünf Freiheiten des Tierschutzes respektiert werden:

Freiheit, normales Verhalten auszudrücken
Freiheit von Angst und Stress
Freiheit von Hunger und Durst
Freiheit von Schmerzen, Verletzungen oder Krankheiten

2.4 Beschaffungspolitik
Der Partner hat eine Beschaffungspolitik implementiert, die sicherstellt, dass Produkte und Dienstleistungen lokal und nachhaltig hergestellt werden. Zudem bewirbt der Partner keine illegalen Souvenirs.

2.5 Einbindung lokaler Gemeinschaften
Der Partner setzt sich aktiv dafür ein, die lokale Gemeinschaft in die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung einzubeziehen. Die örtliche Gemeinschaft wird als Hauptakteur betrachtet, und ihre Bedürfnisse sowie Interessen fließen in den Entscheidungsprozess ein. Alle durchgeführten Aktivitäten und erbrachten Dienstleistungen dürfen die Integrität grundlegender Versorgungsdienste wie Nahrung, Wasser, Energie, Gesundheitsversorgung oder den Boden für die umliegenden Gemeinden nicht gefährden.



3. Wirtschaftsethik

3.1 Korruptionsbekämpfung
World of Mountains erwartet in allen Geschäftsbeziehungen ein Höchstmaß an Integrität. Jegliche Form von Korruption, Bestechung, Erpressung und Betrug ist strengstens untersagt. Der Partner ist verpflichtet, World of Mountains gemäß den geltenden Gesetzen, Vorschriften und anderen relevanten Bestimmungen sämtliche angeforderten oder relevanten Informationen über seine Geschäftstätigkeit, Struktur, Finanzlage und Leistung im Namen von World of Mountains vollständig offenzulegen. Dies beinhaltet auch die Einhaltung von Branchenpraktiken.

3.2. Anti-Bestechung
Das Geschäft von World of Mountains basiert auf Qualität und Kompetenz und handelt in seinen Geschäftsbeziehungen verantwortungsbewusst und ethisch. Kein Mitarbeiter darf Geschenke wie Geld, Darlehen, Provisionen oder ähnliche Vorteile in Form von Geld an oder von Dritten annehmen oder anbieten, unabhängig vom Wert des Geschenks.



4. Informationssicherheit
World of Mountains erwartet, dass der Partner geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit und zum Schutz der Privatsphäre von Kunden, Klienten und Mitarbeitern ergreift. Partner müssen Kunden-, Klienten- und Mitarbeiterinformationen sowie Know-how- und Technologieinformationen gemäß den geltenden internationalen und lokalen Rechten an geistigem Eigentum und Datenschutz schützen.



5. Information / Kommunikation
Durch die Unterzeichnung dieses Verhaltenskodex stellt der Partner sicher, dass die Inhalte innerhalb der Organisation sowie gegenüber externen Partnern und internationalen Institutionen kommuniziert werden.



6. Umsetzung
World of Mountains erwartet vom Partner die Einhaltung des Verhaltenskodex. Grundsätzlich vertraut World of Mountains darauf, dass seine Partner die genannten Bedingungen respektieren und sich aktiv für die Erreichung dieser Standards einsetzen. Der Partner stellt sicher, dass die Grundsätze innerhalb der Organisation kommuniziert und umgesetzt werden.